Was PVPP im deutschen Reinheitsgebot zu suchen hat
Wasser, Malz und Hopfen – mehr braucht man laut dem deutschen Reinheitsgebot von 1516 nicht für ein gutes Bier. So wird es zumindest Tag für Tag in Werbespots, auf Bierflaschen und bei Brauereiführungen gepredigt. Dass man im Laufe der Jahre Änderungen im Reinheitsgebot zugelassen hat, wird nicht erwähnt. So steht im Vorläufigen Biergesetz (VorlBierG) aus dem Jahre 1993 z.B.:
Vorläufiges Biergesetz §9 Absatz 6
Als Klärmittel für Würze und Bier dürfen nur solche Stoffe verwendet werden, die mechanisch oder adsorbierend wirken und bis auf gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche, technisch unvermeidbare Anteile wieder ausgeschieden werden.