Von der Kausalität eines defekten Druckers und den höheren Folgekosten eines Austauschgerätes

Immer wenn ein technisches Gerät innerhalb der Garantiezeit den Dienst quittiert kommt eine Reparatur ins Spiel – oder ein sogenannter 1:1-Austausch. Doof nur, wenn es auf einen 1:0,5-Austausch hinausläuft.

Deinen Opel Corsa C fährst du bereits seit einem Jahr. Plötzlich erleuchtet im Cockpit eine kleine rote Lampe. Ein Besuch in der Werkstatt ist nötig. Die sagt, dass der Schaden mangels Ersatzteilen nicht repariert werden kann. Der Fahrzeughersteller nimmt lieber einen sogenannten 1:1-Tausch vor, der wie folgt aussieht:

Man tauscht deinen defekten Corsa C mit 90 PS gegen das Nachfolgemodell, dem Corsa D. Die Freude ist groß, zumal neuere Produkte automatisch besser sein müssen. Erst später erfährst du, dass der neue Wagen nur 55 PS hat. Bei Recherchen findest du außerdem heraus, dass der Benzinverbrauch deutlich höher ist.

Der Fall ist natürlich fiktiv und dient nur zu Illustrationsreizwecken. Weit hergeholt ist die Sache allerdings nicht.

Am Freitag hat mein Canon Pixma IP4500 mit der Meldung „Papierstau“ (Drei Mal orangenes Blinken) den Geist aufgegeben. Kaufpreis vor ziemlich genau einem Jahr: um die 80 Euro.

In der Canon-Vertragswerkstatt sagte man, dass der Schaden irreparabel sei und ich von Canon ein neues Gerät bekomme. Erst auf gezieltes Nachfragen erfahre ich, dass es ein Pixma IP4600 – also das Nachfolgmodell – wird.

Doch statt Freude kommt Frust auf.

Bei einem Druckerwechsel müsste ich alle kalibrierten Papiersorten komplett neu einmessen. Ganz davon abgesehen, dass der alte Treiber deinstalliert, der neue installiert und das ganze auch noch in mein Netzwerk eingebunden werden müsste. Aufwand den mir keiner zahlt, mich aber Zeit kostet.

Bei weiteren Recherchen finde ich heraus, dass der Druckkopf für die Farbe Schwarz beim neuen Modell weniger Düsen hat als beim Vorgängermodell. Das verlangsamt den Druck, wäre aber zu verschmerzen.

Der springende Punkt
Das neue, schlechtere Modell (Pixma IP4600) akzeptiert die Canon CLI-8 Patronen nicht mehr. Der Preis einer solchen Patrone mit 13 Milliliter Tinte liegt bei knapp 14 Euro.

Die CLI-521-Patronen des neuen Druckers bevorraten dagegen nur noch 9 Milliliter Tinte und kosten knapp 12 Euro.

Laut Druckerchannel steigen dadurch die Druckkosten in nicht unerheblichem Maße in Hinblick auf die Tintenreichweite:

Kosten Textseite A4*
Pixma IP4500 (alt) 3,2 Cent
Pixma IP4600 (neu) 4,1 Cent

Kosten Farbdruck A4*
Pixma IP4500 (alt) 34 Cent
Pixma IP4600 (neu) 52 Cent

Das Ende vom Lied
Ein 1:1-Austausch eines defekten Gerätes innerhalb der Garantie / Gewährleistung sieht anders aus.

Ich habe mich mit dem Canon Kundenservice für eine Deeskalation in Verbindung gesetzt und bin gespannt was man mir anbietet. Bei den Angeboten „Geld zurück“, einer Ausgleichszahlung oder einem höherwertigen Modell mit den „alten“ Tinten würde ich durchaus mit mir reden lassen. Schließlich habe ich noch Tinte im Wert von 140 Euro hier rumliegen.

Canon wirbt übrigens auf ihren Druckerumverpackungen mit „Eco friendly“.
Was an wegschmeißen statt reparieren umweltfreundlich sein soll, entzieht sich jedoch leider meiner Vorstellungskraft.

Wenn alle Stricke reißen, kaufe ich mir einen Epson Stylus Photo und hoffe auf eine bessere Haltbarkeit.

28.01.2009 | 14:35 Uhr: Update
Canon kann mir auch nichts anderes anbieten als den Drucker gegen das neue Modell auszutauschen. Mein Hinweis auf gestiegene Verbrauchsmaterialkosten wird mit Unglauben quittiert. Die Tinten seinen sogar billiger. Sind sie auch, aber wenn man schaut wieviel Tinte sich darin befindet ist die Sachlage eine andere. Canon bespricht den Fall nun mit meiner Werkstatt (Foto-Service-Team Greb) und meldet sich wieder bei mir.

Eine Rücknahme des defekten Druckers ginge laut Canon nur über den Verkäufer – hier Amazon.

§ 439 BGB Nacherfüllung

(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
(2) Der Verkäufer hat die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen.
(3) Der Verkäufer kann die vom Käufer gewählte Art der Nacherfüllung unbeschadet des § 275 Abs. 2 und 3 verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist. Dabei sind insbesondere der Wert der Sache in mangelfreiem Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Käufer zurückgegriffen werden könnte. Der Anspruch des Käufers beschränkt sich in diesem Fall auf die andere Art der Nacherfüllung; das Recht des Verkäufers, auch diese unter den Voraussetzungen des Satzes 1 zu verweigern, bleibt unberührt.

29.01.2009 | 10:10 Uhr: Update
Telefon! Canon Deutschland guten Tag. Wir tauschen ihren Pixma IP 4500 gegen das gleiche Modell aus. Canon hat eine eiserne Reserve für mich angezapft – der Drucker sollte in der kommenden Woche bei meiner Werkstatt zum Austausch eintreffen.

Nun muss ich keine neuen Treiber installieren und keine vier Papiersorten neu einmessen. Sich gegen die üblichen Bestimmungen zu wehren kann sich lohnen. Danke Canon!

03.02.2009 | 17:40 Uhr: Update
Der Drucker – ein nagelneuer, originalverpackter Pixma IP4500 – ist angekommen.

Direkt aus Motorcity
Mario

*Quellen:
Test Pixma IP4600
Test Pixma IP4500

Comments

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert